Mandatsvereinbarung
§ 1 Mandatsgegenstand
Die DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend „Kanzlei“) wird vom Auftraggeber (nachfolgend „Mandant“) mit der Beantragung und Durchführung der Akteneinsicht bei der vom Mandanten bezeichneten Behörde beauftragt. Die Kanzlei wird hierbei als bevollmächtigte Rechtsanwältin des Mandanten tätig.
Das Mandat umfasst die anwaltliche Vertretung im Rahmen des Akteneinsichtsverfahrens, insbesondere die Antragstellung, die Korrespondenz mit der zuständigen Behörde sowie die Weiterleitung der Aktenkopien an den Mandanten.
§ 2 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und setzt sich wie folgt zusammen:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Verfahrensgebühr gem. Nr. 2507 VV RVG | 60,00 € |
| Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG | 20,00 € |
| Zwischensumme (netto) | 80,00 € |
| 19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG | 15,20 € |
| Rechtsanwaltskosten (brutto) | 95,20 € |
| Aktenversendungspauschale | 12,00 € |
| Gesamtbetrag | 107,20 € |
Die Zahlung erfolgt im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die Kanzlei beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang mit der Bearbeitung.
§ 3 Kopierkosten
Für die Anfertigung von Kopien durch die Behörde können zusätzliche Kosten entstehen. Soweit der Umfang der Akte 50 Seiten übersteigt, werden Kopierkosten in Höhe von 0,10 € je Seite ab der 51. Seite berechnet. Die Kanzlei wird den Mandanten über etwaige zusätzliche Kopierkosten vorab informieren.
§ 4 Vollmacht
Der Mandant bevollmächtigt die Kanzlei, ihn im Rahmen des Akteneinsichtsverfahrens gegenüber der zuständigen Behörde zu vertreten. Die Vollmacht umfasst insbesondere:
- die Antragstellung auf Akteneinsicht im Namen des Mandanten
- die Entgegennahme von Bescheiden und Mitteilungen der Behörde
- die Entgegennahme von Aktenkopien
- die Führung der Korrespondenz mit der Behörde
Mit dem Absenden des Antragsformulars und der Zahlung erteilt der Mandant die Vollmacht zur Vertretung.
§ 5 Pflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet:
- wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu seiner Person, dem Aktenzeichen und der zuständigen Behörde
- der Kanzlei alle für die Mandatsbearbeitung relevanten Informationen und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen
- Änderungen seiner Kontaktdaten (insbesondere Anschrift und E-Mail-Adresse) unverzüglich mitzuteilen
§ 6 Kommunikation
Die Kommunikation zwischen der Kanzlei und dem Mandanten erfolgt vorrangig per E-Mail. Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Kanzlei ihn an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse kontaktiert. Die Kanzlei weist darauf hin, dass die Übermittlung von E-Mails im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
§ 7 Datenschutz
Die Kanzlei verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mandanten ausschließlich zum Zwecke der Mandatsbearbeitung und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Die Kanzlei unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht gemäß § 43a Abs. 2 BRAO. Alle im Rahmen des Mandats erhaltenen Informationen werden streng vertraulich behandelt.
§ 8 Kündigung
Das Mandat kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ist ausreichend).
Bei Kündigung durch den Mandanten nach Beginn der Leistungserbringung steht der Kanzlei die Vergütung für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt nur, soweit die Kanzlei noch nicht mit der Bearbeitung begonnen hat.
Bei Kündigung durch die Kanzlei wird der Mandant unverzüglich über die Kündigung und deren Gründe informiert. Die Kanzlei wird dem Mandanten eine angemessene Frist zur Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts einräumen.
Stand: Januar 2025